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Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 14.04.2011
Aktenzeichen: IV R 15/09

Vorinstanz:

FG Münster
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 13.03.2009
Aktenzeichen: 14 K 3638/05 F

Schlagzeile:

Aufwendungen im Zusammenhang mit der Beteiligung an einem Windkraftfonds sind nicht sofort abziehbar

Schlagworte:

Anschaffungskosten, Beteiligung, Betriebsausgabe, Eigenkapitalvermittlung, Fonds, GmbH & Co. KG, Immobilienfonds, Platzierungsgarantie, Prospekterstellung, Windkraftfonds

Wichtig für:

Kapitalanleger

Kurzkommentar:

Aufwendungen eines in der Rechtsform einer GmbH & Co. KG geführten Windkraftfonds für die Platzierungsgarantie, für die Prospekterstellung und -prüfung, für die Koordinierung/Baubetreuung und für die Eigenkapitalvermittlung sind in der Steuerbilanz der KG in voller Höhe als Anschaffungskosten zu behandeln, wenn sich die Kommanditisten aufgrund eines vom Projektanbieter vorformulierten Vertragswerks an dem Fonds beteiligten (Anschluss an BFH-Urteil vom 28. Juni 2001 IV R 40/97, BFHE 196, 77, BStBl II 2001, 717).

Hintergrund: Der BFH hat seine restriktive, zu Immobilienfonds entwickelte Rechtsprechung (zuletzt mit Urteilen vom 8. Mai 2001 IX R 10/96 und 28. Juni 2001 IV R 40/97) auch auf Windkraftfonds erstreckt. Danach stellen sämtliche Aufwendungen im Zusammenhang mit der Errichtung des Windkraftfonds Anschaffungskosten der einzelnen Wirtschaftsgüter dar.

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