Quelle: |
Bundesministerium der Finanzen |
Art des Dokuments: | Richtsatzsammlung |
Datum: | 23.08.2011 |
Aktenzeichen: | Richtsatzsammlung 2010 |
Schlagzeile: |
Pauschbeträge für unentgeltliche Wertabgaben für 2010 und 2011
Schlagworte: |
Betriebsprüfung, Richtsätze, Richtsatzsammlung, Sachentnahme, Schätzung, Unentgeltliche Wertabgaben, Verprobung, Warenentnahme
Wichtig für: |
Gewerbetreibende
Kurzkommentar: |
Das Bundesfinanzministerium hat die Richtsatzsammlung für das Kalenderjahr 2010 und die Pauschbeträge für unentgeltliche Wertabgaben (sog. Sachentnahmen) für 2010 und 2011 veröffentlicht
Hintergrund: Richtsätze sind ein Hilfsmittel für die Finanzverwaltung, Umsätze und Gewinne der Gewerbetreibenden zu verproben und ggf. bei Fehlen anderer geeigneter Unterlagen zu schätzen (§ 162 AO). Die Pauschbeträge für unentgeltliche Wertabgaben beruhen auf Erfahrungswerten und bieten dem Steuerpflichtigen die Möglichkeit, die Warenentnahmen monatlich pauschal zu verbuchen. Sie entbinden ihn damit von der Aufzeichnung einer Vielzahl von Einzelentnahmen.