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Quelle:

Bundesministerium der Finanzen
Art des Dokuments: Richtsatzsammlung
Datum: 23.08.2011
Aktenzeichen: Richtsatzsammlung 2010

Schlagzeile:

Pauschbeträge für unentgeltliche Wertabgaben für 2010 und 2011

Schlagworte:

Betriebsprüfung, Richtsätze, Richtsatzsammlung, Sachentnahme, Schätzung, Unentgeltliche Wertabgaben, Verprobung, Warenentnahme

Wichtig für:

Gewerbetreibende

Kurzkommentar:

Das Bundesfinanzministerium hat die Richtsatzsammlung für das Kalenderjahr 2010 und die Pauschbeträge für unentgeltliche Wertabgaben (sog. Sachentnahmen) für 2010 und 2011 veröffentlicht

Hintergrund: Richtsätze sind ein Hilfsmittel für die Finanzverwaltung, Umsätze und Gewinne der Gewerbetreibenden zu verproben und ggf. bei Fehlen anderer geeigneter Unterlagen zu schätzen (§ 162 AO). Die Pauschbeträge für unentgeltliche Wertabgaben beruhen auf Erfahrungswerten und bieten dem Steuerpflichtigen die Möglichkeit, die Warenentnahmen monatlich pauschal zu verbuchen. Sie entbinden ihn damit von der Aufzeichnung einer Vielzahl von Einzelentnahmen.

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