Quelle: |
Bundesfinanzhof |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 23.11.2011 |
Aktenzeichen: | II R 64/09 |
Vorinstanz: |
FG München |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 20.02.2008 |
Aktenzeichen: | 4 K 4000/04 |
Schlagzeile: |
Grunderwerbsteuerbarer Erwerb eines Gesellschaftsanteils an Grundstücks-GbR
Schlagworte: |
Gesellschaftsanteil, Grunderwerbsteuer, Grundstücks-GbR
Wichtig für: |
Alle Steuerzahler
Kurzkommentar: |
Die Übertragung eines Anteils an einer Grundstücks GbR, der mit einer besonderen Berechtigung an einer der Gesellschaft gehörenden Wohnungseinheit verbunden sein soll, unterliegt der Grunderwerbsteuer nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 GrEStG i.V.m. § 42 AO jedenfalls dann nicht, wenn die auf Begründung eines Anspruchs auf Übereignung einer bestimmten Wohnungseinheit gerichteten Vereinbarungen mangels notarieller Beurkundung nichtig sind.