Quelle: |
Bundesfinanzhof |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 04.08.2011 |
Aktenzeichen: | III R 71/10 |
Vorinstanz: |
FG Köln |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 29.09.2010 |
Aktenzeichen: | 12 K 528/09 |
Schlagzeile: |
Zeitlicher Regelungsumfang eines erst nach erfolglos durchgeführtem Rechtsbehelfsverfahren bestandskräftig gewordenen Ablehnungsbescheides beim Kindergeld
Schlagworte: |
Ablehnungsbescheid, Bindungswirkung, Kindergeld, Rechtsbehelfsverfahren
Wichtig für: |
Familien
Kurzkommentar: |
Die Bindungswirkung eines bestandskräftigen, die Gewährung von Kindergeld ablehnenden Bescheides verlängert sich bis zum Ende des Monats der Bekanntgabe der Einspruchsentscheidung, wenn (auch) der Einspruch keine Einschränkung des zeitlichen Regelungsbereiches enthält und durch die Familienkasse als unbegründet zurückgewiesen wird.