Willkommen
Aktuelle Urteile
Suche nach
Steuer-Urteile
Aktuelle
BMF-Schreiben
Suche nach Gericht
Festgeldrechner
Tagesgeldrechner
Hypothekenrechner
Impressum
Nutzungsbedingungen




Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 22.12.2011
Aktenzeichen: III R 8/08

Vorinstanz:

FG Hessen
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 11.12.2007
Aktenzeichen: 3 K 3174/05

Schlagzeile:

Nicht erfüllte Unterhaltsansprüche sind bei der Ermittlung des Kindergeld-Grenzbetrags nicht als Bezug zu erfassen

Schlagworte:

Bezug, Kindergeld, Kindergeld-Grenzbetrag, Unterhalt

Wichtig für:

Familien

Kurzkommentar:

Erhält das verheiratete Kind eines Kindergeldberechtigten von seinem getrennt lebenden Ehegatten keine Unterhaltszahlungen, so darf der Unterhaltsanspruch nicht als Bezug i.S. von § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG berücksichtigt werden (entgegen Abschn. 31.2.2. Abs. 6 Satz 3 DA-FamEStG 2010).

Hintergrund: Die Entscheidung ist zur alten Rechtslage ergangen, die bis zum Veranlagungszeitraum 2011 zu beachten ist.

Die Anspruchsvoraussetzungen für die Berücksichtigung volljähriger Kinder im Familienleistungsausgleich sind Durch das Steuervereinfachungsgesetz 2011 vom 1. November 2011 (BGBl 2011 I S. 2131) neu geregelt worden. Durch die gesetzliche Neuregelung entfällt die bisher in § 32 Absatz 4 Satz 2 bis 10 EStG geregelte Einkünfte- und Bezügegrenze. Für die steuerliche Berücksichtigung eines volljährigen Kindes sind dessen eigene Einkünfte und Bezüge künftig unbeachtlich; die Einkommensgrenze von 8.004 Euro im Kalenderjahr ist abgeschafft.

zur Suche nach Steuer-Urteilen