Willkommen
Aktuelle Urteile
Suche nach
Steuer-Urteile
Aktuelle
BMF-Schreiben
Suche nach Gericht
Festgeldrechner
Tagesgeldrechner
Hypothekenrechner
Impressum
Nutzungsbedingungen




Quelle:

Finanzgericht Düsseldorf
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 31.03.2011
Aktenzeichen: 14 K 797/09 E

Schlagzeile:

Überhöhte Hinzuschätzungen im Rahmen von Steuerfahndungsmaßnahmen in sog. Bankenfällen

Schlagworte:

Bankenfall, Hinzuschätzung, Kapitaleinkünfte, Schätzung, Steuerfahndung

Wichtig für:

Alle Steuerzahler

Kurzkommentar:

Das Finanzgericht Düsseldorf hatte über eine Hinzuschätzung im Rahmen einer Steuerfahndungsmaßnahmen in einem sog. Bankenfall zu entscheiden.

Die Klägerin hatte u.a. Einkünfte aus Kapitalanlagen in der Schweiz nicht in ihren Steuererklärungen angegeben. Die Steuerfahndung stellte anlässlich einer Durchsuchung einer Bank größere Barabhebungen sowie Schließfachbesuche der Klägerin in unmittelbarem Zusammenhang mit anonymen Einzahlungen auf ein ausländisches Konto fest und nahm in der Folge entsprechende Schätzungen vor. Dagegen wandte sich die Klägerin.

Der 14. Senat gab der Klage teilweise statt und reduzierte die Hinzuschätzungen. Der Senat hat die Einzahlungen auf das ausländische Konto aufgrund des zeitlichen Zusammenhangs mit entsprechenden Abhebungen und den Schließfachbesuchen der Klägerin zugeordnet. Das Zusammenfallen von Zahlungsvorgängen und Bankbesuchen der Klägerin lasse sich nicht mehr mit einer Summe von Zufälligkeiten erklären. Auch wenn sich die Kontoverbindung nicht unmittelbar durch Kontoauszüge oder ähnliche Nachweise der Klägerin zuordnen lasse, folge bereits aus der Tatsache, dass die Klägerin die Zahlungen auf dieses Konto veranlasst habe, dass dieses ihr zuzuordnen sei. An diesem Ergebnis ändere auch nichts die von der Klägerin vorgelegte Negativbescheinigung einer Schweizer Bank. Diese enthalte für die Frage des Unterhaltens einer Bankverbindung keine verwertbaren Angaben. Es sei daher anzunehmen, dass die Klägerin aus den überwiesenen Geldern Zinsen in Höhe des durchschnittlichen Steuersatzes aus der Umlaufrendite inländischer Schuldverschreibungen und der Geldmarktsätze erzielt habe. Auf diesen Betrag seien die Hinzuschätzungen zu reduzieren.

zur Suche nach Steuer-Urteilen