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Quelle:

Finanzgericht Hamburg
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 07.05.2012
Aktenzeichen: 5 K 89/08

Schlagzeile:

Beschränkte Nachprüfung eines Haftungsbescheids

Schlagworte:

Drittanfechtung, Haftungsbescheid, Steueranmeldung, Verfahrensrecht

Wichtig für:

Alle Steuerzahler

Kurzkommentar:

Die für das Steueranmeldungsverfahren nach § 50a EStG 1990 aufgestellten Grundsätze zur Drittanfechtung gelten für das Haftungsverfahren entsprechend.

Eine materiell rechtskräftig festgesetzte Steuerentrichtungsschuld kann im Wege der Drittanfechtung durch den Vergütungsgläubiger nicht mehr abgeändert werden.

Der Vergütungsgläubiger kann seine Rechte außerhalb des Steuerentrichtungsverfahrens in dem ihm vorbehaltenen Freistellungs- oder Erstattungsverfahren wahren.

Diese Verfahrensgrundsätze verstoßen nicht gegen Gemeinschaftsrecht.

Das Urteil des FG Hamburg ist rechtskräftig.

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