Quelle: |
Finanzgericht Düsseldorf |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 10.07.2012 |
Aktenzeichen: | 6 K 218/10 K |
Schlagzeile: |
Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb bei einem Berufsverband
Schlagworte: |
Berufsverband, Körperschaftsteuer, Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb
Wichtig für: |
Berufsverbände, Vereine
Kurzkommentar: |
Die Ausgabe von Presseausweisen durch einen Berufsverband gegen Entgelt an Nichtmitglieder begründet einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb gem. § 14 AO. Das gilt auch dann, wenn hierfür nicht eigens Personal beschäftigt wird.
Hintergrund: Nach § 14 der Abgabenordnung ist ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb eine selbständige nachhaltige Tätigkeit, durch die Einnahmen oder andere wirtschaftliche Vorteile erzielt werden. Die Tätigkeit muss über den Rahmen einer Vermögensverwaltung hinausgehen.
Das Finanzgericht hat die Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung nach § 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO zugelassen, weil der Streitfall die umstrittene Auslegung des § 14 Satz 1 AO und damit eine grundsätzliche Frage des Steuerrechts steuerbegünstigter Körperschaften aufwirft.
Das Aktenzeichen beim Bundesfinanzhof lautet I R 65/12 (Aufnahme in die Datenbank am 20.11.2012). Die anhängigen Rechtsfragen lauten:
Unterhält ein gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 5 KStG körperschaftsteuerbefreiter Zusammenschluss von Zeitungsverlegern (Berufsverband), der gegen eine Gebühr auch an Nichtverbandsmitglieder Presseausweise ausgibt, insoweit einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb im Sinne des § 14 AO, der zu einer partiellen Steuerpflicht nach § 5 Abs. 1 Nr. 5 Satz 2 Buchst. a KStG führt?
-- Zulassung durch FG --
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
KStG § 5 Abs 1 Nr 5; AO § 14
Vorgehend: Finanzgericht Düsseldorf, Entscheidung vom 10.7.2012 (6 K 218/10 K)