Quelle: |
Finanzgericht Münster |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 26.07.2012 |
Aktenzeichen: | 4 K 4172/09 G |
Schlagzeile: |
Saldierung hinzuzurechnender Dauerschuldzinsen nach § 8 Nr. 1 GewStG a. F. mit Guthabenzinsen, die mit den Schuldzinsen in wirtschaftlichem Zusammenhang stehen
Schlagworte: |
Dauerschuldzinsen, Gewerbesteuer, Guthabenzinsen, Hinzurechnung, Saldierung, Schuldzinsen, Wirtschaftlicher Zusammenhang
Wichtig für: |
Gewerbetreibende
Kurzkommentar: |
Zur Saldierung hinzuzurechnender Dauerschuldzinsen nach § 8 Nr. 1 GewStG a. F. mit Guthabenzinsen, die mit den Schuldzinsen in wirtschaftlichem Zusammenhang stehen.