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Quelle:

Finanzgericht Münster
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 10.05.2012
Aktenzeichen: 3 K 667/10 Erb

Schlagzeile:

Einbeziehung von nicht bilanzierten Rückstellungen in die Bewertung des Betriebsvermögens

Schlagworte:

Betriebsvermögen, Bewertung, Erbschaftsteuer, Pflichtteil, Rückstellung

Wichtig für:

Gewerbetreibende

Kurzkommentar:

Zur Einbeziehung von nicht bilanzierten Rückstellungen in die Bewertung des Betriebsvermögens und zur Ermittlung des nach § 13a ErbStG begünstigten Vermögens bei Übertragung von Kommanditbeteiligungen durch den Erben auf Pflichtteilsberechtigte.

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