Quelle: |
Finanzgericht Münster |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 10.05.2012 |
Aktenzeichen: | 3 K 667/10 Erb |
Schlagzeile: |
Einbeziehung von nicht bilanzierten Rückstellungen in die Bewertung des Betriebsvermögens
Schlagworte: |
Betriebsvermögen, Bewertung, Erbschaftsteuer, Pflichtteil, Rückstellung
Wichtig für: |
Gewerbetreibende
Kurzkommentar: |
Zur Einbeziehung von nicht bilanzierten Rückstellungen in die Bewertung des Betriebsvermögens und zur Ermittlung des nach § 13a ErbStG begünstigten Vermögens bei Übertragung von Kommanditbeteiligungen durch den Erben auf Pflichtteilsberechtigte.