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Quelle:

Finanzgericht Münster
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 07.08.2012
Aktenzeichen: 15 K 4101/09 U

Schlagzeile:

Zulässigkeit des Wechsels von der Soll- zur Istbesteuerung

Schlagworte:

Baumangel, Istbesteuerung, Sicherheitseinbehalt, Sollbesteuerung, Umsatzsteuer, Wechsel

Wichtig für:

Gewerbetreibende

Kurzkommentar:

Zur Zulässigkeit des Wechsels von der Soll- zur Istbesteuerung aufgrund von Sicherheitseinbehalten für eventuelle Baumängel.

Das Finanzgericht hat die Revision nicht zugelassen. Die dagegen gerichtete Nichtzulassungsbeschwerde ist beim Bundesfinanzhof anhängig unter dem Aktenzeichen V B 88/12.

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