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Quelle: |
Finanzgericht Münster |
| Art des Dokuments: | Urteil |
| Datum: | 07.08.2012 |
| Aktenzeichen: | 15 K 4101/09 U |
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Schlagzeile: |
Zulässigkeit des Wechsels von der Soll- zur Istbesteuerung
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Schlagworte: |
Baumangel, Istbesteuerung, Sicherheitseinbehalt, Sollbesteuerung, Umsatzsteuer, Wechsel
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Wichtig f�r: |
Gewerbetreibende
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Kurzkommentar2: |
Zur Zulässigkeit des Wechsels von der Soll- zur Istbesteuerung aufgrund von Sicherheitseinbehalten für eventuelle Baumängel.
Das Finanzgericht hat die Revision nicht zugelassen. Die dagegen gerichtete Nichtzulassungsbeschwerde ist beim Bundesfinanzhof anhängig unter dem Aktenzeichen V B 88/12.

