Quelle: |
Finanzgericht Münster |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 07.08.2012 |
Aktenzeichen: | 15 K 4101/09 U |
Schlagzeile: |
Zulässigkeit des Wechsels von der Soll- zur Istbesteuerung
Schlagworte: |
Baumangel, Istbesteuerung, Sicherheitseinbehalt, Sollbesteuerung, Umsatzsteuer, Wechsel
Wichtig für: |
Gewerbetreibende
Kurzkommentar: |
Zur Zulässigkeit des Wechsels von der Soll- zur Istbesteuerung aufgrund von Sicherheitseinbehalten für eventuelle Baumängel.
Das Finanzgericht hat die Revision nicht zugelassen. Die dagegen gerichtete Nichtzulassungsbeschwerde ist beim Bundesfinanzhof anhängig unter dem Aktenzeichen V B 88/12.