Quelle: |
Finanzgericht Münster |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 26.07.2012 |
Aktenzeichen: | 3 K 4434/09 Erb |
Schlagzeile: |
Objektive Bereicherung durch Erwerb von GmbH-Anteilen im Zuge einer Kapitalerhöhung
Schlagworte: |
Bereicherung, Erbschaftsteuer, Festsetzungsfrist, Kapitalerhöhung, Objektive Bereicherung
Wichtig für: |
Alle Steuerzahler
Kurzkommentar: |
Zur Frage der objektiven Bereicherung durch Erwerb von GmbH-Anteilen im Zuge einer Kapitalerhöhung und zum Ablauf der Festsetzungsfrist bei erstmaliger Steuerfestsetzung nach § 174 Abs. 3 AO.
Das Urteil des Finanzgerichts ist nicht rechtskräftig. Das Aktenzeichen beim Bundesfinanzhof lautet II R 43/12.