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Quelle:

Finanzgericht Münster
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 26.07.2012
Aktenzeichen: 3 K 4434/09 Erb

Schlagzeile:

Objektive Bereicherung durch Erwerb von GmbH-Anteilen im Zuge einer Kapitalerhöhung

Schlagworte:

Bereicherung, Erbschaftsteuer, Festsetzungsfrist, Kapitalerhöhung, Objektive Bereicherung

Wichtig für:

Alle Steuerzahler

Kurzkommentar:

Zur Frage der objektiven Bereicherung durch Erwerb von GmbH-Anteilen im Zuge einer Kapitalerhöhung und zum Ablauf der Festsetzungsfrist bei erstmaliger Steuerfestsetzung nach § 174 Abs. 3 AO.

Das Urteil des Finanzgerichts ist nicht rechtskräftig. Das Aktenzeichen beim Bundesfinanzhof lautet II R 43/12.

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