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Quelle:

Finanzgericht Hamburg
Art des Dokuments: Gerichtsbescheid
Datum: 12.07.2012
Aktenzeichen: 1 K 132/08

Schlagzeile:

Unentgeltliche Übertragung eines Grundstücks auf Kinder im Rahmen einer Betriebsaufspaltung

Schlagworte:

Betriebsaufgabe, Betriebsaufspaltung, Entnahme, Grundstück, Nießbrauch, Übertragung

Wichtig für:

Gewerbetreibende

Kurzkommentar:

Überträgt ein Unternehmer ein Grundstück, das im Rahmen einer Betriebsaufspaltung die Betriebsgrundlage bildet, unentgeltlich auf seine Kinder, behält sich aber umfassenden Nießbrauch vor, so führt dies zu einer Entnahme, nicht aber zu einer Betriebsaufgabe und lässt auch die Betriebsaufspaltung unberührt.

Überträgt er sodann den einzigen Geschäftsanteil an der Betriebsgesellschaft an seinen Sohn, so liegt eine Betriebsaufgabe infolge beendeter Betriebsaufspaltung vor.

Das Urteil des Finanzgerichts ist rechtskräftig.

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