Quelle: |
Finanzgericht Hamburg |
Art des Dokuments: | Gerichtsbescheid |
Datum: | 12.07.2012 |
Aktenzeichen: | 1 K 132/08 |
Schlagzeile: |
Unentgeltliche Übertragung eines Grundstücks auf Kinder im Rahmen einer Betriebsaufspaltung
Schlagworte: |
Betriebsaufgabe, Betriebsaufspaltung, Entnahme, Grundstück, Nießbrauch, Übertragung
Wichtig für: |
Gewerbetreibende
Kurzkommentar: |
Überträgt ein Unternehmer ein Grundstück, das im Rahmen einer Betriebsaufspaltung die Betriebsgrundlage bildet, unentgeltlich auf seine Kinder, behält sich aber umfassenden Nießbrauch vor, so führt dies zu einer Entnahme, nicht aber zu einer Betriebsaufgabe und lässt auch die Betriebsaufspaltung unberührt.
Überträgt er sodann den einzigen Geschäftsanteil an der Betriebsgesellschaft an seinen Sohn, so liegt eine Betriebsaufgabe infolge beendeter Betriebsaufspaltung vor.
Das Urteil des Finanzgerichts ist rechtskräftig.