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Quelle:

Finanzgericht Hamburg
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 08.06.2012
Aktenzeichen: 5 K 274/09

Schlagzeile:

Kein Werbungskostenabzug bei Aufwendungen für eine Immobilie, deren Nutzung einer anderen Person zusteht

Schlagworte:

Immobilie, Nießbrauch, Vermietung, Werbungskosten

Wichtig für:

Alle Steuerzahler

Kurzkommentar:

Aufwendungen, die ein Steuerpflichtiger für eine Immobilie tätigt, deren Nutzung einer anderen Person zusteht, beispielsweise aufgrund eines lebenslänglichen Nießbrauchsrechts, fehlt es regelmäßig an einer hinreichend konkreten Absicht, Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung zu erzielen.

Allein das fortgeschrittene Alter der nießbrauchberechtigten Personen noch keinen ausreichenden (zeitlichen) Kausalzusammen-ang zwischen Aufwendungen und möglichen späteren Einkünften des Nießbrauchverpflichteten.

Das Urteil des Finanzgerichts ist rechtskräftig.

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