Quelle: |
Finanzgericht Münster |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 20.09.2012 |
Aktenzeichen: | 5 K 3605/08 U |
Schlagzeile: |
Nutzung eines unternehmerischen Fahrzeugs für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte als unentgeltliche Wertabgabe
Schlagworte: |
Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte, Firmenwagen, Privatnutzung, Umsatzsteuer, Unentgeltliche Wertabgabe
Wichtig für: |
Freiberufler, Gewerbetreibende
Kurzkommentar: |
Die Fahrten eines Unternehmers mit einem Firmenwagen zwischen Wohnung und Arbeitsstätte sind nicht der unternehmerischen, sondern der privaten Nutzung des Pkw zuzuordnen. Sie führen daher zu einer unentgeltlichen Wertabgabe.
Hinweis: Das FG Münster widerspricht damit der Auffassung der Finanzverwaltung. Das FG beruft sich dabei auf die Rechtsprechung des EuGH zur Beförderung von Arbeitnehmern durch den Arbeitgeber.
Das Urteil des Finanzgerichts ist nicht rechtskräftig. Das Aktenzeichen beim Bundesfinanzhof lautet XI R 36/12.