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Quelle:

Finanzgericht Münster
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 19.04.2012
Aktenzeichen: 3 K 1450/09 Erb

Schlagzeile:

Beurteilung der Abtretung von Teil-Gesellschaftsanteilen an einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts als schenkungsteuerpflichtige freigebige Zuwendung

Schlagworte:

Freigebige Zuwendung, Gesellschaft bürgerlichen Rechts, Schenkungsteuer

Wichtig für:

Alle Steuerzahler

Kurzkommentar:


Das Finanzgericht hat die Revision nicht zugelassen. Die dagegen gerichtete Nichtzulassungsbeschwerde ist beim Bundesfinanzhof anhängig unter dem Aktenzeichen II B 100/12.

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