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Quelle:

Finanzgericht Münster
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 29.08.2012
Aktenzeichen: 8 K 4732/10 E

Schlagzeile:

Veräußerungskosten im Sinne von § 17 EStG

Schlagworte:

Anteilsveräußerung, Veräußerungskosten

Wichtig für:

GmbH-Gesellschafter

Kurzkommentar:

Das Finanzgericht Münster hat sich zur Berücksichtigung der Weiterleitung eines Teils des durch künftige Gewinne zu ermittelnden Anteilskaufpreises an das Management der veräußerten GmbH als Veräußerungskosten im Sinne von § 17 EStG geäußert.

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