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Quelle:

Finanzgericht Münster
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 26.04.2012
Aktenzeichen: 9 K 2757/09 K,G,F

Schlagzeile:

Verlustabzug nach § 8 Abs. 4 Satz 3 KStG a.F. (Mantelkauf)

Schlagworte:

Anwachsung, Mantelkauf

Wichtig für:

Kapitalgesellschaften

Kurzkommentar:

Zur Frage, ob die Zuführung von Betriebsvermögen im Wege der Anwachsung für den Verlustabzug nach § 8 Abs. 4 Satz 3 KStG a.F. (Mantelkauf) unschädlich ist.

Das Urteil des Finanzgerichts ist nicht rechtskräftig. Das Aktenzeichen beim Bundesfinanzhof lautet I R 79/12.

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