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Quelle:

Finanzgericht Münster
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 27.08.2012
Aktenzeichen: 12 K 2574/11 Kg

Schlagzeile:

Änderung eines Steuerbescheids bei einem nach Bestandskraft ausgestellten Schwerbehindertenausweis

Schlagworte:

Änderung, Berichtigung, Bestandskraft, Schwerbehindertenausweis, Steuerbescheid

Wichtig für:

Behinderte

Kurzkommentar:

Zur Frage, ob ein nach Bestandskraft ausgestellter Schwerbehindertenausweis eine Änderungsmöglichkeit nach § 173 Abs. 1 Nr. 2 AO eröffnet.

Das Finanzgericht hat keine Revision zugelassen. Die dagegen erhobene Beschwerde ist beim Bundesfinanzhof unter dem Aktenzeichen V B 101/12 anhängig.

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