Willkommen
Aktuelle Urteile
Suche nach
Steuer-Urteile
Aktuelle
BMF-Schreiben
Suche nach Gericht
Festgeldrechner
Tagesgeldrechner
Hypothekenrechner
Impressum
Nutzungsbedingungen




Quelle:

Finanzgericht Düsseldorf
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 20.11.2012
Aktenzeichen: 10 K 766/12 E

Schlagzeile:

Rechtsbehelfsbelehrung auch ohne Hinweis auf Einspruchseinlegung per E-Mail ordnungsgemäß

Schlagworte:

Abgabenordnung, Einspruchsfrist, Einspruchsverfahren, Rechtsbehelfsbelehrung, Verfahrensrecht

Wichtig für:

Alle Steuerzahler

Kurzkommentar:

Das Finanzgericht Düsseldorf hatte darüber zu entscheiden, ob die Rechtsbehelfsbelehrung eines Steuerbescheids nicht ordnungsgemäß ist, wenn sie keinen Hinweis auf die Möglichkeit der Einlegung des Einspruchs per E-Mail enthält. Bejaht man dies, verlängert sich die Einspruchsfrist von einem Monat auf ein Jahr.

Das Gericht hält die Rechtsbehelfsbelehrung jedoch auch in diesem Fall für ordnungsgemäß. Es genüge die Wiedergabe des Wortlauts des Gesetzes, wonach der Einspruch schriftlich einzureichen oder zur Niederschrift zu erklären sei, sowie der Hinweis auf Beginn und Dauer der Rechtsbehelfsfrist. Auf die Möglichkeit der Einspruchseinlegung in elektronischer Form müsse nicht hingewiesen werden.

Hinweis: Das Urteil widerspricht der Auffassung des Niedersächsischen Finanzgerichts (Urteil vom 24.11.2011 10 K 275/11). Hingegen stimmt es mit der Rechtsprechung der Finanzgerichte Köln (Urteil vom 30.05.2012 10 K 3264/111) und Münster (Beschluss vom 06.07.2012 11 V 1706/11) überein.

Das Finanzgericht Düsseldorf hat die Revision zum Bundesfinanzhof zugelassen.

zur Suche nach Steuer-Urteilen