Quelle: |
Finanzgericht Hamburg |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 06.11.2012 |
Aktenzeichen: | 1 K 52/10 |
Schlagzeile: |
Umsatzsteuer bei Visabeschaffung durch Reiseveranstalter
Schlagworte: |
Nebenleistung, Reiseveranstalter, Umsatzsteuer, Visabeschaffung
Wichtig für: |
Gewerbetreibende
Kurzkommentar: |
Unabhängig davon, ob die Visabeschaffung durch einen Veranstalter von Russlandreisen als unselbständige Nebenleistung oder als eigenständige Leistung zu beurteilen ist, ist das dafür erzielte Entgelt ohne die darin enthaltene Visumsgebühr der Umsatzsteuer zu unterwerfen.
Das Urteil des Finanzgerichts ist rechtskräftig.