Quelle: |
Bundesfinanzhof |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 01.09.2011 |
Aktenzeichen: | II R 67/09 |
Vorinstanz: |
FG Düsseldorf |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 28.10.2009 |
Aktenzeichen: | 4 K 169/09 Erb |
Schlagzeile: |
Erbschaftsteuerrechtliche Bedeutung eines unentgeltlich erworbenen Nießbrauchs an einem Anteil an einer Personengesellschaft nach früherem Recht
Schlagworte: |
Erbschaftsteuer, Mitunternehmer, Nießbrauch, Personengesellschaft, Steuervergünstigung
Wichtig für: |
Alle Steuerzahler, Personengesellschaften
Kurzkommentar: |
1. Übertrug ein Gesellschafter seine Beteiligung an einer Personengesellschaft unentgeltlich auf eine andere Person, die auf seine Veranlassung zu seinen Gunsten und unter der aufschiebenden Bedingung seines Todes seinem Ehegatten einen Nießbrauch an dem Gesellschaftsanteil bestellte, und trat die aufschiebende Bedingung ein, ist bei der Bemessung der gegen den überlebenden Ehegatten festzusetzenden Erbschaftsteuer der Nießbrauch nach dem vor 2009 geltenden Recht nicht anzusetzen, wenn der Ehegatte aufgrund des Nießbrauchs Mitunternehmer der Gesellschaft geworden ist.
2. Für die Gewährung der Steuervergünstigungen nach § 13a ErbStG a.F. genügte der Übergang der Mitunternehmerstellung, ohne dass darüber hinaus auch der Übergang einer zivilrechtli¬chen Beteiligung an der Gesellschaft erforderlich war.
BewG § 95 Abs. 1 vor 2009, § 97 Abs. 1, § 109 vor 2009
ErbStG § 3, § 12 vor 2009, § 13a vor 2009
EStG § 5, § 6, § 7, § 15
BGB § 158 Abs. 1, § 328 Abs. 1, § 331 Abs. 1, § 1061
Bitte beachten: Die Entscheidung ist nachträglich zur Veröffentlichung bestimmt worden.