Quelle: |
Finanzgericht Düsseldorf |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 09.01.2013 |
Aktenzeichen: | 15 K 318/12 E |
Schlagzeile: |
Beginn der Dreimonatsfrist für pauschale Verpflegungsmehraufwendungen in den sog. Wegverlegungsfällen
Schlagworte: |
Doppelte Haushaltsführung, Dreimonatsfrist, Lebensmittelpunkt, Lohnsteuer, Verpflegungsmehraufwand, Verpflegungsmehraufwendungen, Wegverlegungsfall
Wichtig für: |
Arbeitgeber, Arbeitnehmer
Kurzkommentar: |
Die Beteiligten stritten über die Frage, ob im Fall der Wegverlegung des Lebensmittelpunkts vom Beschäftigungsort unter Beibehaltung der Wohnung am Beschäftigungsort für die ersten drei Monate der doppelten Haushaltsführung pauschale Verpflegungsmehraufwendungen geltend gemacht werden können.
Dies hat das Finanzgericht Düsseldorf - entgegen den Lohnsteuerrichtlinien der Finanzverwaltung - bejaht. Die Dreimonatsfrist für längerfristige vorübergehende Tätigkeiten an derselben Tätigkeitsstätte habe erst mit der Umwidmung der Wohnung am Beschäftigungsort in eine Zweitwohnung zu laufen begonnen, so dass sie der Inanspruchnahme von Verpflegungsmehraufwendungen nicht entgegenstehe.
Das Urteil des Finanzgerichts ist nicht rechtskräftig. Das Finanzgericht Düsseldorf hat die Revision zum Bundesfinanzhof zugelassen.