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Quelle:

Finanzgericht Düsseldorf
Art des Dokuments: Gerichtsbescheid
Datum: 22.01.2013
Aktenzeichen: 12 K 3560/12 AO

Schlagzeile:

Rückforderung durch das Finanzamt von an die Insolvenzmasse erstatteten Beträgen

Schlagworte:

Erstattung, Insolvenz, Insolvenzmasse, Lohnsteuer, Rückforderung

Wichtig für:

Gewerbetreibende

Kurzkommentar:

Im Streitfall hatte das Finanzamt Lohnsteuerbeträge im Wege der Lastschrift eingezogen. Nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens hatte der Insolvenzverwalter die Zahlungen jedoch angefochten, so dass das Finanzamt sie an die Insolvenzmasse erstattete. Nach erneuter Prüfung forderte das Finanzamt die Beträge nach den Vorschriften der Abgabenordnung mittels Rückforderungsbescheid vom Insolvenzverwalter zurück.

Das Finanzgericht Düsseldorf hat der dagegen gerichteten Klage stattgegeben und das Finanzamt auf den Zivilrechtsweg verwiesen. Da die Erstattung aufgrund einer (vermeintlichen) bürgerlich-rechtlichen Verpflichtung erfolgt sei, müsse auch die Rückforderung vor den Zivilgerichten verfolgt werden.

Das Urteil des Finanzgerichts ist nicht rechtskräftig. Das Finanzgericht Düsseldorf hat die Revision zum Bundesfinanzhof zugelassen.

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