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Quelle:

Finanzgericht Münster
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 03.07.2012
Aktenzeichen: 15 K 2581/10 U

Schlagzeile:

Behandlung von Verpflegungsleistungen, die im Rahmen von Pauschalreisen ins Ausland erbracht werden

Schlagworte:

Ausland, Nebenleistung, Pauschalreise, Umsatzsteuer, Verpflegung, Verpflegungsleistung

Wichtig für:

Gewerbetreibende

Kurzkommentar:

Zur Behandlung von Verpflegungsleistungen, die im Rahmen von Pauschalreisen ins Ausland erbracht werden, als Nebenleistungen zur im Inland nicht steuerbaren Hotelunterbringung.

§ 3a Abs. 2 Nr. 1 UStG a. F.

Das Urteil des Finanzgerichts ist nicht rechtskräftig. Das Aktenzeichen des Revisionsverfahrens beim Bundesfinanzhof lautet XI R 7/13.

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