Quelle: |
Finanzgericht Münster |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 03.07.2012 |
Aktenzeichen: | 15 K 2581/10 U |
Schlagzeile: |
Behandlung von Verpflegungsleistungen, die im Rahmen von Pauschalreisen ins Ausland erbracht werden
Schlagworte: |
Ausland, Nebenleistung, Pauschalreise, Umsatzsteuer, Verpflegung, Verpflegungsleistung
Wichtig für: |
Gewerbetreibende
Kurzkommentar: |
Zur Behandlung von Verpflegungsleistungen, die im Rahmen von Pauschalreisen ins Ausland erbracht werden, als Nebenleistungen zur im Inland nicht steuerbaren Hotelunterbringung.
§ 3a Abs. 2 Nr. 1 UStG a. F.
Das Urteil des Finanzgerichts ist nicht rechtskräftig. Das Aktenzeichen des Revisionsverfahrens beim Bundesfinanzhof lautet XI R 7/13.