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Quelle:

Niedersächsisches Finanzgericht
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 17.01.2013
Aktenzeichen: 14 K 399/11

Schlagzeile:

Behinderungsbedingter Mehraufwand durch Grundstückskauf ist als außergewöhnliche Belastung abzugsfähig

Schlagworte:

Außergewöhnliche Belastungen, Behinderung, Gegenwert, Grundstückskauf, Mehraufwand

Wichtig für:

Behinderte

Kurzkommentar:

Mehrkosten für die Anschaffung eines größeren Grundstücks zum Bau eines behindertengerechten Bungalows sind als außergewöhnliche Belastung zu berücksichtigen.

Das Urteil des Finanzgerichts ist nicht rechtskräftig. Es wurde Revision eingelegt. Das Aktenzeichen beim Bundesfinanzhof lautet VI R 42/13.

In der Datenbank des Bundesfinanzhofs sind folgende Infos gespeichert:
BFH Anhängiges Verfahren, VI R 42/13 (Aufnahme in die Datenbank am 18.10.2013)
Sind die Mehrkosten für die Anschaffung eines größeren Grundstücks zum Bau eines behindertengerechten Bungalows unter Nichtbeachtung des über den individuellen Nutzungsvorteil hinausgehenden Gegenwertes als außergewöhnliche Belastung i.S. des § 33 EStG zu berücksichtigen, weil die mit der Behinderung der Klägerin verbundene behindertengerechte Gestaltung des Wohnumfeldes auch die Anschaffung des größeren Grundstücks umfasst und der behinderungsbedingte Mehraufwand so stark unter dem Gebot der sich aus der Situation ergebenden Zwangsläufigkeit steht, dass die Erlangung eines etwaigen Gegenwertes in Anbetracht der Gesamtumstände in den Hintergrund tritt?
-- Zulassung durch BFH --
Rechtsmittelführer: Verwaltung
EStG § 33
Vorgehend: Niedersächsisches Finanzgericht , Entscheidung vom 17.1.2013 (14 K 399/11)

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