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Quelle:

Finanzgericht Berlin-Brandenburg
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 25.04.2013
Aktenzeichen: 3 K 3273/11

Schlagzeile:

Ausgleich halbierter Altverluste mit vollen Neugewinnen aus privaten Veräußerungsgeschäften ist verfassungsgemäß

Schlagworte:

Abgeltungsteuer, Ausgleich, Halbeinkünfteverfahren, Veräußerungsgeschäft

Wichtig für:

Kapitalanleger

Kurzkommentar:

Die Regelung, wonach Verluste aus privaten Wertpapierveräußerungsgeschäften im ersten Jahr der Anwendung der Abgeltungsteuer – soweit für die Veräußerungsgeschäfte aufgrund des Anschaffungszeitpunkts noch die alte Rechtslage des Halbeinkünfteverfahrens gilt – nur zu Hälfte mit den Neugewinnen aus Wertpapierveräußerungen verrechnet werden, ist verfassungsgemäß.

Das Urteil des Finanzgerichts ist nicht rechtskräftig. Die Revision ist beim Bundesfinanzhof anhängig. In der Datenbank des BFH sind folgende Informationen gespeichert:
BFH Anhängiges Verfahren, VIII R 37/13 (Aufnahme in die Datenbank am 20.9.2013)
Ist die Verrechnung von dem Halbeinkünfteverfahren unterliegenden "halbierten" Altverlusten aus privaten Wertpapierveräußerungsgeschäften mit nicht dem Halbeinkünfteverfahren unterliegenden "vollen" Neugewinnen im Streitjahr 2009 verfassungsgemäß?
-- Zulassung durch FG --
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
EStG § 20 Abs 6 S 1; EStG § 23 Abs 3 S 9; EStG § 3c Abs 2; EStG § 32d Abs 1 S 1; EStG § 3 Nr 40 Buchst j; EStG § 52a Abs 3 S 2; EStG § 52a Abs 10 S 1; EStG § 52a Abs 11 S 4; GG Art 3 Abs 1; GG Art 14 Abs 1
Vorgehend: Finanzgericht Berlin-Brandenburg , Entscheidung vom 25.4.2013 (3 K 3273/11)

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