Willkommen
Aktuelle Urteile
Suche nach
Steuer-Urteile
Aktuelle
BMF-Schreiben
Suche nach Gericht
Festgeldrechner
Tagesgeldrechner
Hypothekenrechner
Impressum
Nutzungsbedingungen




Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 24.04.2013
Aktenzeichen: XI R 7/11

Vorinstanz:

FG Hessen
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 10.12.2010
Aktenzeichen: 6 K 4212/04

Schlagzeile:

Umsatzsteuerliche Qualifizierung sog. Führungsleistungen einer Versicherung bei der offenen Mitversicherung

Schlagworte:

Beteiligungsklausel, Doppelbelastung, Führungsleistungen, Führungsprovision, Mitversicherung, Nebenleistung, offene Mitversicherung, Umsatzsteuer, Versicherung, Versicherungsteuer

Wichtig für:

Versicherungsunternehmen

Kurzkommentar:

Übernimmt bei der durch eine Beteiligungsklausel im Versicherungsvertrag offengelegten Mitversicherung eines Risikos durch mehrere Versicherer (sog. offene Mitversicherung) der führende Versicherer die bei Begründung und Abwicklung der Mitversicherungsverträge anfallenden Verwaltungsaufgaben (sog. Führungsleistungen) gegen einen erhöhten Anteil aus dem Versicherungsentgelt (sog. Führungsprovision), liegt darin eine steuerbare und steuerpflichtige sonstige Leistung an den/die Mitversicherer.

UStG § 1 Abs. 1 Nr. 1, § 4 Nr. 10 Buchst. a und b, § 4 Nr. 11
Richtlinie 77/388/EWG Art. 2 Nr. 1, Art. 13 Teil B Buchst. a

Der BFH geht auch auf die folgenden Punkte ein:
- Abgrenzung zur sog. verdeckten Mitversicherung
- Keine Nebenleistungen von Dritten oder an Dritte
- Keine Doppelbelastung mit Versicherungsteuer und Umsatzsteuer
- Textpassage in Entscheidungsgründen als Tatsachenfeststellung

zur Suche nach Steuer-Urteilen