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Quelle:

Finanzgericht des Landes Sachsen-Anhalt
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 23.05.2013
Aktenzeichen: 1 K 1568/07

Schlagzeile:

Steuerliche Berücksichtigung einer zwischen einem Einzelunternehmer und seinen minderjährigen Kindern schenkweise begründeten atypisch stillen Gesellschaft

Schlagworte:

atypisch stille Gesellschaft, Ergänzungspfleger, Verträge mit Angehörigen

Wichtig für:

Gewerbetreibende

Kurzkommentar:

Begründen minderjährige Kindern mit dem Einzelunternehmen des Vaters, einem Besitzunternehmen im Rahmen einer Betriebsaufspaltung, eine atypisch stille Gesellschaft, sind die im Schenkungsweg vom Vater an die Kinder gewährten Beteiligungen an der (atypisch) stillen Gesellschaft nebst Einlage für die Kinder lediglich rechtlich vorteilhaft. Die Gesellschaftsverträge bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit weder der Mitwirkung eines gerichtlich bestellten Ergänzungspflegers noch einer vormundschaftsgerichtlichen Genehmigung.

Das Urteil des Finanzgerichts ist nicht rechtskräftig. Die Finanzverwaltung hat Revision eingelegt. Das Aktenzeichen beim Bundesfinanzhof lautet IV R 27/13. In der Datenbank des BFH (Aufnahme in die Datenbank am 20.8.2013) sind folgende Infos gespeichert:
Ist Voraussetzung der steuerlichen Berücksichtigung einer zwischen einem Einzelunternehmer und seinen minderjährigen Kindern schenkweise begründeten atypisch stillen Gesellschaft, dass der Gesellschaftsvertrag unter Mitwirkung eines gerichtlich bestellten Ergänzungspflegers geschlossen und vom Familiengericht genehmigt wird?
-- Zulassung durch FG --
Rechtsmittelführer: Verwaltung
EStG § 15 Abs 1 S 1 Nr 2; AO § 180 Abs 1 Nr 2 Buchst a; HGB § 230; BGB § 1795; BGB § 1909
Vorgehend: Finanzgericht des Landes Sachsen-Anhalt , Entscheidung vom 23.5.2013 (1 K 1568/07)

Das Urteil des Finanzgerichts ist nicht rechtskräftig. Es wurde Revision eingelegt. Das Aktenzeichen beim Bundesfinanzhof lautet IV R 27/13.

In der Datenbank des Bundesfinanzhofs sind folgende Infos gespeichert:
BFH Anhängiges Verfahren, IV R 27/13 (Aufnahme in die Datenbank am 20.8.2013)
Ist Voraussetzung der steuerlichen Berücksichtigung einer zwischen einem Einzelunternehmer und seinen minderjährigen Kindern schenkweise begründeten atypisch stillen Gesellschaft, dass der Gesellschaftsvertrag unter Mitwirkung eines gerichtlich bestellten Ergänzungspflegers geschlossen und vom Familiengericht genehmigt wird?
-- Zulassung durch FG --
Rechtsmittelführer: Verwaltung
EStG § 15 Abs 1 S 1 Nr 2; AO § 180 Abs 1 Nr 2 Buchst a; HGB § 230; BGB § 1795; BGB § 1909
Vorgehend: Finanzgericht des Landes Sachsen-Anhalt , Entscheidung vom 23.5.2013 (1 K 1568/07)

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