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Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 11.04.2013
Aktenzeichen: III R 32/12

Vorinstanz:

FG Rheinland-Pfalz
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 02.05.2012
Aktenzeichen: 1 K 1146/10

Schlagzeile:

Gewinnermittlung bei Realteilung einer Mitunternehmerschaft

Schlagworte:

Buchwertfortführung, Einnahmenüberschussrechnung, Gewinnermittlung, Mitunternehmerschaft, Realteilung, Spitzenausgleich

Wichtig für:

Personengesellschaften

Kurzkommentar:

Gewinnermittlung bei Realteilung einer Mitunternehmerschaft ohne Spitzenausgleich bei Buchwertfortführung und fortgesetzter Einnahme-Überschussrechnung - Definition: Realteilung - Realteilung mit Spitzenausgleich

Im Falle der Realteilung einer – ihren Gewinn durch Einnahme-Überschussrechnung ermittelnden – (freiberuflichen) Mitunternehmerschaft ohne Spitzenausgleich besteht keine Verpflichtung zur Erstellung einer Realteilungsbilanz nebst Übergangsgewinnermittlung, wenn die Buchwerte fortgeführt werden und die Mitunternehmer unter Aufrechterhaltung der Gewinnermittlung durch Einnahme-Überschussrechnung ihre berufliche Tätigkeit in Einzelpraxen weiterbetreiben.

EStG § 4 Abs. 1, § 4 Abs. 3, § 16 Abs. 2, § 16 Abs. 3, § 18 Abs. 3 Satz 2

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