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Quelle:

Bundesministerium der Finanzen
Art des Dokuments: Schreiben
Datum: 30.09.2013
Aktenzeichen: IV C 1 - S 2253/07/10004

Schlagzeile:

Einkommensteuerliche Behandlung des Nießbrauchs und anderer Nutzungsrechte bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung

Schlagworte:

Nießbrauch, Nutzungsrecht, Vermietung, Verpachtung

Wichtig für:

Vermieter

Kurzkommentar:

Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung sind demjenigen zuzurechnen, der den Tatbestand der Einkunftsart Vermietung und Verpachtung verwirklicht und dadurch Einkünfte erzielt. Den Tatbestand der Einkunftsart Vermietung und Verpachtung verwirklicht derjenige, der Träger der Rechte und Pflichten eines Vermieters ist und mit diesen Rechten und Pflichten Sachen und Rechte i. S. d. § 21 Abs. 1 EStG an andere zur Nutzung gegen Entgelt überlässt. Einem Nutzungsberechtigten sind bei Vermietung des Grundstücks die Einkünfte im Sinne von § 21 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG zuzurechnen, wenn ihm die volle Besitz- und Verwaltungsbefugnis zusteht, er die Nutzungen tatsächlich zieht, das Grundstück in Besitz hat und es verwaltet. Den Tatbestand der Einkunftsart Vermietung und Verpachtung erfüllt auch der am Gesellschaftsanteil einer Gesellschaft des bürgerlichen Rechts mit Einkünften aus Vermietung und Verpachtung Nießbrauchsberechtigte, wenn ihm kraft seines Nießbrauchs eine Stellung eingeräumt ist, die der eines Gesellschafters entspricht. Hierfür genügt die bloße Einräumung eines Anspruchs auf Gewinnbezug nicht.

Das Bundesfinanzministerium nimmt zu folgenden Punkten Stellung:
I. Zurechnung von Einkünften
II. Bestellung eines dinglichen Nutzungsrechts zugunsten naher Angehöriger
III. Obligatorische Nutzungsrechte und „fehlgeschlagener” Nießbrauch
IV . Sicherungsnießbrauch
B. Zurechnung von Einkünften im Einzelnen
I. Zugewendete Nutzungsrechte
a) Abgrenzung zwischen entgeltlicher, teilweise entgeltlicher und unentgeltlicher Bestellung
b) Allgemeine Grundsätze
c) Unentgeltlich bestellter Nießbrauch
aa) Behandlung beim Nießbraucher
bb) Behandlung beim Eigentümer
d) Entgeltlich bestellter Nießbrauch
aa) Behandlung beim Nießbraucher
bb) Behandlung beim Eigentümer
e) Teilweise entgeltlich bestellter Nießbrauch
2. Vermächtnisnießbrauch
3. Zugewendetes dingliches Wohnrecht
4. Zugewendetes obligatorisches Nutzungsrecht
a) Allgemeines
b) Behandlung beim Nutzenden
c) Behandlung beim Eigentümer
II. Vorbehaltene Nutzungsrechte
1. Vorbehaltsnießbrauch
a) Allgemeines
b) Behandlung beim Nießbraucher
c) Behandlung beim Eigentümer
2. Vorbehaltenes dingliches Wohnrecht
3. Vorbehaltenes obligatorisches Nutzungsrecht
a) Allgemeines
b) Behandlung beim Nutzenden
c) Behandlung beim Eigentümer
C. Ablösung von Nutzungsrechten
1. Vorbehaltsnießbrauch
a) Allgemeines
b) Ablösung im Zusammenhang mit einer Vermögensübergabe
aa) Allgemeines
bb) Behandlung beim Eigentümer
cc) Behandlung beim Nießbraucher
c) Ablösung im Zusammenhang mit sonstigen Vermögensübertragungen
aa) Behandlung beim Eigentümer
bb) Behandlung beim Nießbraucher
2. Zuwendungsnießbrauch
a) Unentgeltlicher Zuwendungsnießbrauch
b) Entgeltlicher Zuwendungsnießbrauch
3. Vermächtnisnießbrauch
4. Dingliches Wohnrecht
5. Obligatorisches Nutzungsrecht
D. Anwendungsregelung

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