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Quelle:

Finanzgericht Köln
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 06.11.2013
Aktenzeichen: 3 K 2728/10

Schlagzeile:

Unterhalt an Angehörige im Ausland als außergewöhnliche Belastungen

Schlagworte:

Alter, Ausland, Außergewöhnliche Belastungen, Behinderung, Erwerbsobliegenheit, Krankheit, Unterhalt

Wichtig für:

Alle Steuerzahler

Kurzkommentar:

Unterstützte Personen im Ausland müssen vorrangig ihre Arbeitskraft einsetzen. Die Anforderungen an die Erwerbsobliegenheit bei der Unterstützung von Angehörigen im Ausland dürfen jedoch nicht überspannt werden. Pflegt die unterstützte Person selbst einen Elternteil, kann nicht verlangt werden, dass sie sich gleichzeitig um eine Erwerbstätigkeit bemüht.

Das Urteil des Finanzgerichts ist nicht rechtskräftig. Die Revision ist beim Bundesfinanzhof anhängig. In der Datenbank des BFH sind folgende Informationen gespeichert:
BFH Anhängiges Verfahren, VI R 5/14 (Aufnahme in die Datenbank am 20.5.2014)
Erwerbsobliegenheit von Angehörigen im Ausland: Inwieweit sind die Lebensumstände im Ausland hinsichtlich Altersgrenze, Krankheit oder Behinderung heranzuziehen?
-- Zulassung durch FG --
Rechtsmittelführer: Verwaltung
EStG § 33a Abs 1
Vorgehend: Finanzgericht Köln, Entscheidung vom 6.11.2013 (3 K 2728/10)

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