Quelle: |
Finanzgericht Münster |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 09.05.2014 |
Aktenzeichen: | 12 K 3303/11 F |
Schlagzeile: |
Unentgeltliche Übertragung eines Mitunternehmeranteils zu Buchwerten
Schlagworte: |
Buchwert, Mitunternehmeranteil, Sonderbetriebsvermögen, Stille Reserven, Unentgeltliche Übertragung, Veräußerung
Wichtig für: |
Personengesellschaften
Kurzkommentar: |
Bei unentgeltlicher Übertragung eines Mitunternehmeranteils können die Buchwerte auch dann fortgeführt werden, wenn der Übertragende im zeitlichen Zusammenhang ein an einen fremden Dritten verpachtetes Grundstück seines Sonderbetriebsvermögens an den Pächter veräußert.
Im Gegensatz zur Auffassung des BMF hat das FG Münster die Fortführung der Buchwerte zugelassen. Die zu § 16 EStG entwickelte Gesamtplanrechtsprechung des BFH sei hier nicht anwendbar.
Das Urteil des Finanzgerichts ist nicht rechtskräftig. Die Revision ist beim Bundesfinanzhof anhängig.
In der offiziellen Datenbank des Bundesfinanzhofs sind folgenden Informationen zu dem anhängigen Verfahren gespeichert:
BFH Anhängiges Verfahren, IV R 29/14 (Aufnahme in die Datenbank am 20.8.2014)
Können bei unentgeltlicher Übertragung eines Mitunternehmeranteils die Buchwerte nicht nach § 6 Abs. 3 EStG fortgeführt werden, wenn der Übertragende im zeitlichen Zusammenhang ein an einen fremden Dritten verpachtetes Grundstück seines Sonderbetriebsvermögens an den Pächter veräußert?
-- Zulassung durch FG --
Rechtsmittelführer: Verwaltung
EStG § 6 Abs 3; EStG § 16 Abs 3
Vorgehend: Finanzgericht Münster, Entscheidung vom 9.5.2014 (12 K 3303/11 F)