Quelle: |
Finanzgericht Düsseldorf |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 14.03.2014 |
Aktenzeichen: | 1 K 4566/10 U |
Schlagzeile: |
Anforderungen beim Vorsteuerabzug an die Anschrift des leistenden Unternehmers
Schlagworte: |
Anschrift, Betriebsstätte, Scheinsitz, Sitz, Umsatzsteuer, Vorsteuerabzug
Wichtig für: |
Freiberufler, Gewerbetreibende
Kurzkommentar: |
Voraussetzung für den Vorsteuerabzug ist eine Rechnung, die die zutreffende Anschrift des leistenden Unternehmers enthält. Die Angabe eines sog. Scheinsitzes genügt nicht.
Das Urteil des Finanzgerichts ist nicht rechtskräftig. Die Revision ist beim Bundesfinanzhof anhängig.
In der offiziellen Datenbank des Bundesfinanzhofs sind folgenden Informationen zu dem anhängigen Verfahren gespeichert:
BFH Anhängiges Verfahren, XI R 20/14 (Aufnahme in die Datenbank am 19.9.2014)
Ist der Vorsteuerabzug aus einer Rechnung zu versagen, wenn es sich bei der in der Rechnung angegebenen Adresse des leistenden Unternehmers nur um eine postalische Anschrift handelt und sich dort weder der Sitz noch die Betriebsstätte des Unternehmens befindet?
-- Zulassung durch FG --
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
UStG § 15 Abs 1 S 1 Nr 1; UStG § 14 Abs 4 S 1 Nr 1; EGRL 112/2006 Art 226 Nr 5
Vorgehend: Finanzgericht Düsseldorf, Entscheidung vom 14.3.2014 (1 K 4566/10 U)