Quelle: |
Bundesfinanzhof |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 02.04.2014 |
Aktenzeichen: | VIII R 38/13 |
Vorinstanz: |
FG Köln |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 13.03.2013 |
Aktenzeichen: | 10 K 2820/12 |
Schlagzeile: |
Zufluss von Scheinrenditen in Schneeballsystemen
Schlagworte: |
Auszahlungswunsch, Festsetzungsverjährung, Kapitaleinkünfte, Scheinrendite, Schneeballsystem, Zufluss
Wichtig für: |
Kapitalanleger
Kurzkommentar: |
Verlangt ein Anleger die Auszahlung fälliger Zins oder Anlagebeträge vom Betreiber eines Schneeballsystems, ist für die Prüfung von dessen Leistungsfähigkeit und -bereitschaft im Zeitpunkt einer Gutschriftserteilung oder der Vereinbarung, Renditen wiederanzulegen, nicht erheblich, in welchem Umfang der Anleger Bemühungen entfaltet, um seinen Auszahlungswunsch durchzusetzen, sondern wie der Betreiber des Schneeballsystems auf den Auszahlungswunsch reagiert (Anschluss an die Senatsurteile vom 30. Oktober 2001 VIII R 15/01 und vom 16. März 2010 VIII R 4/07).
Normen:
EStG § 8 Abs. 1, § 11 Abs. 1 Satz 1, § 20 Abs. 1 Nr. 7, § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1
Hinweis:
Der BFH geht auch auf folgenden Aspekt ein:
Prüfung der Festsetzungsverjährung gemäß § 169 Abs. 2 Satz 2 AO.