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Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 25.06.2014
Aktenzeichen: I R 76/13

Vorinstanz:

FG Saarland
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 18.09.2013
Aktenzeichen: 1 K 1124/12

Schlagzeile:

Verdeckte Gewinnausschüttung infolge Ausscheidens des beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführers aus dem Unternehmen vor Ablauf der Erdienenszeit

Schlagworte:

Erdienenszeit, Gesellschafter-Geschäftsführer, Pensionszusage, Verdeckte Gewinnausschüttung

Wichtig für:

GmbH-Gesellschafter, Steuerberater

Kurzkommentar:

Scheidet der beherrschende Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH, dem im Alter von 58 Jahren auf das vollendete 68. Lebensjahr von der GmbH vertraglich eine monatliche Altersrente zugesagt worden ist, bereits im Alter von 63 Jahren aus dem Unternehmen als Geschäftsführer aus, wird der Versorgungsvertrag tatsächlich nicht durchgeführt.

Die jährlichen Zuführungen zu der für die Versorgungszusage gebildeten Rückstellung stellen deswegen regelmäßig verdeckte Gewinnausschüttungen dar.

Norm:
KStG § 8 Abs. 3 Satz 2

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