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Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 05.06.2014
Aktenzeichen: IV R 26/11

Vorinstanz:

FG Niedersachsen
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 26.05.2011
Aktenzeichen: 14 K 229/09

Schlagzeile:

Keine Rückstellung für die ausschließlich gesellschaftsvertraglich begründete Pflicht zur Prüfung des Jahresabschlusses

Schlagworte:

Gesellschaftsvertrag, Jahresabschluss, Personenhandelsgesellschaft, Prüfung, Rückstellung

Wichtig für:

Gewerbetreibende, Personengesellschaften

Kurzkommentar:

Für die Verpflichtung zur Prüfung des Jahresabschlusses einer Personenhandelsgesellschaft darf eine Rückstellung nicht gebildet werden, wenn diese Verpflichtung ausschließlich durch den Gesellschaftsvertrag begründet worden ist.

Normen:
FGO § 40 Abs. 2
EStG § 5 Abs. 1 Satz 1
HGB § 249 Abs. 1 Sätze 1, 2 Nr. 1

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