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Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 25.06.2014
Aktenzeichen: X R 16/13

Vorinstanz:

FG Niedersachsen
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 13.03.2013
Aktenzeichen: 4 K 338/11

Schlagzeile:

Kein Abzug der Leistungen des Nutzungsberechtigten als Sonderausgaben beim Wirtschaftsüberlassungsvertrag

Schlagworte:

Sonderausgaben, Vertrauenstatbestand, Wirtschaftsüberlassungsvertrag

Wichtig für:

Alle Steuerzahler

Kurzkommentar:

Nach der Neufassung des § 10 Abs. 1 Nr. 1a EStG durch das Jahressteuergesetz 2008 (JStG 2008) sind auf einem Wirtschaftsüberlassungsvertrag beruhende Leistungen des Nutzungsberechtigten an den Überlassenden nicht als Sonderausgaben abziehbar.

EStG § 10 Abs. 1 Nr. 1a, § 13a Abs. 3

Hinweis:
Der BFH geht auch auf folgenden Aspekt ein: Kein Vertrauenstatbestand bei ungeklärter Rechtslage.

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