Quelle: |
Bundesfinanzhof |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 25.06.2014 |
Aktenzeichen: | X R 16/13 |
Vorinstanz: |
FG Niedersachsen |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 13.03.2013 |
Aktenzeichen: | 4 K 338/11 |
Schlagzeile: |
Kein Abzug der Leistungen des Nutzungsberechtigten als Sonderausgaben beim Wirtschaftsüberlassungsvertrag
Schlagworte: |
Sonderausgaben, Vertrauenstatbestand, Wirtschaftsüberlassungsvertrag
Wichtig für: |
Alle Steuerzahler
Kurzkommentar: |
Nach der Neufassung des § 10 Abs. 1 Nr. 1a EStG durch das Jahressteuergesetz 2008 (JStG 2008) sind auf einem Wirtschaftsüberlassungsvertrag beruhende Leistungen des Nutzungsberechtigten an den Überlassenden nicht als Sonderausgaben abziehbar.
EStG § 10 Abs. 1 Nr. 1a, § 13a Abs. 3
Hinweis:
Der BFH geht auch auf folgenden Aspekt ein: Kein Vertrauenstatbestand bei ungeklärter Rechtslage.