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Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 03.07.2014
Aktenzeichen: III R 37/13

Vorinstanz:

FG Sachsen
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 26.06.2013
Aktenzeichen: 2 K 470/13 (Kg

Schlagzeile:

Kindergeld für nicht verheiratete Tochter mit eigenem Kind

Schlagworte:

Heirat, Kindergeld, Klagebegehren, Unterhaltsanspruch

Wichtig für:

Familien

Kurzkommentar:

Nach der ab dem Jahr 2012 geltenden Rechtslage ist ein Unterhaltsanspruch, welcher der nicht verheirateten Tochter des Kindergeldberechtigten gegen den Vater ihres Kindes zusteht (§ 1615l BGB), für die Berücksichtigung nach § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 und Nr. 2 EStG ohne Bedeutung.

Normen:
BGB § 1615l
EStG § 32, § 62
FGO § 96 Abs. 1 Satz 2

Hinweis:
Der BFH geht auch auf folgenden Aspekt ein:
- Hinausgehen über das Klagebegehren

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