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Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 18.06.2014
Aktenzeichen: II R 12/13

Vorinstanz:

FG München
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 24.10.2012
Aktenzeichen: 4 K 691/10

Schlagzeile:

Einbeziehung eines Folgelastenbeitrags in die Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer

Schlagworte:

Bemessungsgrundlage, Gegenleistung, Grunderwerbsteuer

Wichtig für:

Alle Steuerzahler

Kurzkommentar:

Eine vom Grundstückserwerber übernommene und noch nicht entstandene Zahlungsverpflichtung des Grundstücksverkäufers, die dieser in einem städtebaulichen Vertrag gegenüber einer Gemeinde eingegangen ist, ist keine Gegenleistung i.S. des § 9 Abs. 1 Nr. 1 GrEStG und damit nicht Bemessungsgrundlage (§ 8 Abs. 1 GrEStG) der Grunderwerbsteuer.

Normen:
GrEStG § 8 Abs. 1, § 9 Abs. 1 Nr. 1
BauGB § 11 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3

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