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Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 05.06.2014
Aktenzeichen: VI R 12/12

Vorinstanz:

FG Niedersachsen
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 19.01.2012
Aktenzeichen: 10 K 338/11

Schlagzeile:

Steuerermäßigung für haushaltsnahe Leistungen nach § 35a EStG bei Inanspruchnahme des Behinderten-Pauschbetrags

Schlagworte:

Behinderten-Pauschbetrag, Haushaltsnahe Leistungen, Steuerermäßigung

Wichtig für:

Alle Steuerzahler

Kurzkommentar:

Nimmt der Steuerpflichtige den Behinderten-Pauschbetrag nach § 33b EStG in Anspruch, so ist eine Steuerermäßigung nach § 35a Abs. 5 Satz 1 EStG ausgeschlossen, soweit die Aufwendungen mit dem Behinderten-Pauschbetrag abgegolten sind.

Normen:
EStG § 35a Abs. 5 Satz 1, § 33b Abs. 1

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