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Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 26.06.2014
Aktenzeichen: VI R 51/13

Vorinstanz:

FG Baden-Württemberg
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 04.02.2013
Aktenzeichen: 10 K 542/12

Schlagzeile:

Außergewöhnliche Belastungen im Falle wissenschaftlich nicht anerkannter Behandlungsmethoden

Schlagworte:

Anerkennung, Außergewöhnliche Belastungen, Behandlungsmethode

Wichtig für:

Kurzkommentar:

1. Wissenschaftlich nicht anerkannt i.S. des § 64 Abs. 1 Nr. 2 Satz 1 Buchst. f EStDV i.d.F. des StVereinfG 2011 ist eine Behandlungsmethode dann, wenn Qualität und Wirksamkeit nicht dem allgemein anerkannten Stand der medizinischen Erkenntnisse entsprechen.

2. Die Feststellung, ob eine Behandlungsmethode wissenschaftlich nicht anerkannt ist, obliegt dem FG als Tatsacheninstanz.

EStG § 33 Abs. 1
EStDV i.d.F. des StVereinfG 2011 § 64 Abs. 1 Nr. 2 Satz 1 Buchst. f

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