Quelle: |
Bundesfinanzhof |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 16.09.2014 |
Aktenzeichen: | VIII R 15/13 |
Vorinstanz: |
FG Saarland |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 07.12.2011 |
Aktenzeichen: | 1 K 1058/08 |
Schlagzeile: |
Kein Zufluss steuerbarer Einnahmen aus Kapitalvermögen bei Verzicht auf Teilauszahlungen im Rahmen einer Lebensversicherung gegen Einmalzahlung
Schlagworte: |
Auszahlung, Einmalzahlung, Kapitalvermögen, Lebensversicherung, Novation, Schuldumschaffung, Stundung, Teilauszahlung, Verzicht, Zufluss
Wichtig für: |
Kapitalanleger
Kurzkommentar: |
Bei einer Lebensversicherung gegen Einmalzahlung ist ein vor dem Laufzeitende erklärter Verzicht des Versicherungsnehmers auf vertraglich vereinbarte Teilauszahlungsansprüche allen-falls eine Stundung, nicht aber eine Schuldumschaffung (Novation) der Ansprüche, so dass kein Zufluss von Einnahmen in Höhe dieser Ansprüche nach § 11 Abs. 1 Satz 1 EStG gegeben ist.
Normen:
EStG § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1, § 11 Abs. 1 Satz 1, § 20 Abs. 1 Nr. 6