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Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 16.09.2014
Aktenzeichen: VIII R 15/13

Vorinstanz:

FG Saarland
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 07.12.2011
Aktenzeichen: 1 K 1058/08

Schlagzeile:

Kein Zufluss steuerbarer Einnahmen aus Kapitalvermögen bei Verzicht auf Teilauszahlungen im Rahmen einer Lebensversicherung gegen Einmalzahlung

Schlagworte:

Auszahlung, Einmalzahlung, Kapitalvermögen, Lebensversicherung, Novation, Schuldumschaffung, Stundung, Teilauszahlung, Verzicht, Zufluss

Wichtig für:

Kapitalanleger

Kurzkommentar:

Bei einer Lebensversicherung gegen Einmalzahlung ist ein vor dem Laufzeitende erklärter Verzicht des Versicherungsnehmers auf vertraglich vereinbarte Teilauszahlungsansprüche allen-falls eine Stundung, nicht aber eine Schuldumschaffung (Novation) der Ansprüche, so dass kein Zufluss von Einnahmen in Höhe dieser Ansprüche nach § 11 Abs. 1 Satz 1 EStG gegeben ist.

Normen:
EStG § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1, § 11 Abs. 1 Satz 1, § 20 Abs. 1 Nr. 6

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