Quelle: |
Hessisches Finanzgericht |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 14.10.2014 |
Aktenzeichen: | 4 K 781/12 |
Schlagzeile: |
Werbungskosten bei Nutzung eines Privatflugzeugs für Dienstreisen
Schlagworte: |
Dienstreise, Flugzeug, Pilot, Privatflugzeug, Werbungskosten
Wichtig für: |
Arbeitnehmer, GmbH-Geschäftsführer
Kurzkommentar: |
Ein Arbeitnehmer (hier: GmbH-Geschäftsführer, der nicht am Kapital der Gesellschaft beteiligt ist) kann seine Aufwendungen für die berufliche Nutzung eines selbstgesteuerten Privatflugzeugs auf Dienstreisen als nicht als Werbungskosten abziehen.
Das Urteil des Finanzgerichts ist nicht rechtskräftig. Die Revision ist beim Bundesfinanzhof (BFH) anhängig.
In der offiziellen Datenbank des BFH sind folgende Informationen gespeichert:
BFH Anhängiges Verfahren, VI R 37/15 (Aufnahme in die Datenbank am 20.8.2015)
Sind Aufwendungen eines Arbeitnehmers für die berufliche Nutzung (Dienstreisen) seines selbst gesteuerten Privatflugzeugs als Werbungskosten abzugsfähig?
-- Zulassung durch BFH --
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
EStG § 9 Abs 1 S 1; EStG § 12 Nr 1; EStG § 9 Abs 5; EStG § 4 Abs 5 S 1 Nr 7
Vorgehend: Hessisches Finanzgericht , Entscheidung vom 14.10.2014 (4 K 781/12)