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Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 11.11.2014
Aktenzeichen: VIII R 34/12

Vorinstanz:

FG Niedersachsen
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 24.02.2012
Aktenzeichen: 3 K 468/11

Schlagzeile:

Keine Verlängerung des Zehn-Tage-Zeitraums bei Umsatzsteuervorauszahlungen im IV. Quartal

Schlagworte:

IV. Quartal, kurze Zeit, Umsatzsteuer, Umsatzsteuervorauszahlung, Verlängerung, Zehn-Tage-Zeitraum

Wichtig für:

Freiberufler, Gewerbetreibende

Kurzkommentar:

1. Als "kurze Zeit" i.S. des § 11 EStG gilt ein Zeitraum von bis zu zehn Tagen (Bestätigung der Rechtsprechung).

2. Eine Verlängerung des Zehn Tage Zeitraums kommt auch im Hinblick auf die nach § 108 Abs. 3 AO hinausgeschobene Fälligkeit von Umsatzsteuervorauszahlungen nicht in Betracht.

EStG § 11
UStG § 18
AO § 108
BGB § 193

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