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Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 16.10.2014
Aktenzeichen: IV R 15/11

Vorinstanz:

FG Nürnberg
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 28.01.2010
Aktenzeichen: 4 K 612/2007

Schlagzeile:

Betriebliche Veranlassung von Darlehen einer KG an ihre Kommanditisten

Schlagworte:

Betriebliche Veranlassung, Betriebsvermögen, Darlehen, KG, Kommanditist

Wichtig für:

Kommanditgesellschaften

Kurzkommentar:

Ein Darlehen gehört nur dann nicht zum Betriebsvermögen einer Personengesellschaft, wenn festgestellt werden kann, dass keine wesentliche betriebliche Veranlassung für seine Ausreichung bestand.

Normen:
EStG §§ 4, 15a

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