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Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 01.10.2014
Aktenzeichen: IX R 55/13

Vorinstanz:

FG Köln
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 24.09.2013
Aktenzeichen: 15 K 3567/11

Schlagzeile:

Umtausch von Wandelschuldverschreibungen in Aktien als privates Veräußerungsgeschäft

Schlagworte:

Aktie, Jahresfrist, Privates Veräußerungsgeschäft, Umtausch, Wandelschuldverschreibung, Wandelungsrecht

Wichtig für:

Alle Steuerzahler

Kurzkommentar:

Wird ein durch die Zeichnung von Wandelschuldverschreibungen begründetes Wandelungsrecht dadurch ausgeübt, dass der Steuerpflichtige Aktien des Emittenten unter Zuzahlung des festgesetzten Wandelungspreises erwirbt, schafft er diese i.S. des § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG an.

Veräußert er die Aktien innerhalb der Jahresfrist wieder, so liegt ein privates Veräußerungsgeschäft gemäß § 22 Nr. 2 EStG i.V.m. § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG vor.

EStG § 22 Nr. 2, § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2
AktG § 221

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