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Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 12.11.2014
Aktenzeichen: X R 4/13

Vorinstanz:

FG Niedersachsen
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 19.12.2012
Aktenzeichen: 2 K 189/12

Schlagzeile:

Aufstockung eines Investitionsabzugsbetrags in einem Folgejahr

Schlagworte:

Aufstockung, Investitionsabzugsbetrag

Wichtig für:

Freiberufler, Gewerbetreibende

Kurzkommentar:

Ein für ein bestimmtes Wirtschaftsgut in einem Vorjahr gebildeter Investitionsabzugsbetrag kann in einem Folgejahr innerhalb des dreijährigen Investitionszeitraums bis zum gesetzlichen Höchstbetrag aufgestockt werden.

EStG § 7g Abs. 1

Hinweis: Der BFH hat damit zugunsten der Steuerzahler der gegenteiligen Auffassung des Bundesfinanzministeriums (BMF-Schreiben vom 20. November 2013, BStBl I 2013, 1493, Rz 6) eine klare Absage erteilt.

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