Quelle: |
Bundesfinanzhof |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 12.11.2014 |
Aktenzeichen: | X R 4/13 |
Vorinstanz: |
FG Niedersachsen |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 19.12.2012 |
Aktenzeichen: | 2 K 189/12 |
Schlagzeile: |
Aufstockung eines Investitionsabzugsbetrags in einem Folgejahr
Schlagworte: |
Aufstockung, Investitionsabzugsbetrag
Wichtig für: |
Freiberufler, Gewerbetreibende
Kurzkommentar: |
Ein für ein bestimmtes Wirtschaftsgut in einem Vorjahr gebildeter Investitionsabzugsbetrag kann in einem Folgejahr innerhalb des dreijährigen Investitionszeitraums bis zum gesetzlichen Höchstbetrag aufgestockt werden.
EStG § 7g Abs. 1
Hinweis: Der BFH hat damit zugunsten der Steuerzahler der gegenteiligen Auffassung des Bundesfinanzministeriums (BMF-Schreiben vom 20. November 2013, BStBl I 2013, 1493, Rz 6) eine klare Absage erteilt.