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Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 22.10.2014
Aktenzeichen: X R 13/13

Vorinstanz:

FG Düsseldorf
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 19.02.2013
Aktenzeichen: 10 K 829/11 E

Schlagzeile:

Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte bei den Gewinneinkünften

Schlagworte:

Betriebsstätte, Entfernungspauschale, Fahrtkosten, Wohnung

Wichtig für:

Freiberufler, Gewerbetreibende

Kurzkommentar:

1. Aufwendungen eines Erzielers von Gewinneinkünften für regelmäßige PKW-Fahrten zu seinem einzigen Auftraggeber sind nur in Höhe der Entfernungspauschale als Betriebsausgaben abziehbar.

2. Betriebsstätte i.S. des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6 EStG ist – abweichend von § 12 AO – bei einem im Wege eines Dienstvertrags tätigen Unternehmer, der nicht über eine eigene Betriebsstätte verfügt, der Ort, an dem oder von dem aus die beruflichen oder gewerblichen Leistungen erbracht werden (Bestätigung der ständigen höchstrichterlichen Rechtsprechung).

3. Betrieblich genutzte Räume, die sich in der im Übrigen selbstgenutzten Wohnung des Steuerpflichtigen befinden, können wegen ihrer engen Einbindung in den privaten Lebensbereich nicht als Betriebsstätte i.S. des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6 EStG angesehen werden.

EStG § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6, § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4
AO § 12

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