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Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 11.12.2014
Aktenzeichen: II R 24/14

Vorinstanz:

FG Bremen
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 12.03.2014
Aktenzeichen: 3 K 1/14 (1)

Schlagzeile:

Keine Steuerbegünstigung nach § 13c ErbStG für ein nicht vermietetes und nicht zur Vermietung bestimmtes Grundstück

Schlagworte:

Erbschaftsteuer, Frist, Revisionsbegründung, Steuerbegünstigung, Vermietung, Vermietungsabsicht, Wiedereinsetzung

Wichtig für:

Alle Steuerzahler

Kurzkommentar:

1. Eine Steuerbegünstigung nach § 13c ErbStG scheidet aus, wenn das von Todes wegen erworbene Grundstück zum Zeitpunkt der Entstehung der Erbschaftsteuer weder zu Wohnzwecken vermietet noch zu einer solchen Vermietung bestimmt ist.

2. Ein bebautes Grundstück ist im Steuerentstehungszeitpunkt zur Vermietung zu Wohnzwecken bestimmt, wenn eine konkrete Vermietungsabsicht des Erblassers bestanden hat und mit deren Umsetzung begonnen worden ist. Erforderlich ist, dass die Vermietungsabsicht des Erblassers und der Beginn deren Umsetzung anhand objektiv nachprüfbarer Tatsachen erkennbar geworden sind.

ErbStG § 9, § 13c

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